Unsere Leistungen

Bearbeitungsdauer und Befundübermittlung   

Neben der Sorgfalt in der Begutachtung spielt auch die Schnelligkeit oft eine Rolle. Unser institutseigener Kurierdienst holt im Rhein-Neckar-Raum zeitnah das Untersuchungsmaterial ab und versorgt unsere Einsender mit den erforderlichen Verbrauchsmaterialien. Um die Gewebeprobe, die uns die Fachärzte einsenden, zuverlässig zu begutachten, bedarf es zahlreicher aufwendiger und zeitintensiver Arbeitsschritte. Dank ideal aufgesetzter Prozesse können wir den Zeitplan dennoch straff gestalten. Generell können Sie mit folgenden Bearbeitungszeiten rechnen:

  • Die bioptische Diagnostik erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Bei einer evtl. erforderlichen immunhistologischen Aufarbeitung übermitteln wir Ihnen den Befund innerhalb von 48 Stunden
  • Bei OP-Präparaten ist aufgrund der erforderlichen Fixierung und Präparation mit einer Bearbeitungszeit von 72 Stunden zu rechnen

Sobald der verantwortliche Facharzt den Befund freigegeben hat, erfolgt die Übermittlung der Daten per Post, Fax oder DFÜ (Labordatentransfer mit automatischer Integration in die jeweilige Software des Empfängers).

Morphomolekulare Diagnostik 

Neben der Routinehistologie kommen in unserem Institut Spezialfärbungen und immunhistologische Untersuchungen zum Einsatz. Molekularpathologische Zusatzuntersuchungen (bspw. zur Bestimmung tumorspezifischer Mutationen oder zum Erregernachweis) veranlassen wir im MVZ für Histologie, Zytologie und Molekulare Diagnostik in Trier.  

Intraoperativer Schnellschnitt

Diagnose innerhalb von ca. 20 Minuten nach Eingang des Untersuchungsmaterials. 

HPV Diagnostik 

Im Jahr 2020 hat sich die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie für das Zervixkarzinom geändert; Frauen über 35 Jahren wird alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung), bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test, angeboten. Dem haben wir durch die Einführung des Cobas-PCR-Systems der Firma Roche Rechnung getragen und können mit modernsten Methoden die HPV-Nachweise bei unseren Patientinnen durchführen.

Qualitätsmanagement

Die QEP®-Zertifizierung der KV (Qualität und Entwicklung in Praxen) gewährleistet ein hohes Maß an Effizienz und Zuverlässigkeit.

 

Weitere Informationen ⎮ Formulare

Informationen für Einsender

Allgemeine Hinweise für histologische Präparate – bitte beachten Sie diese genau, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.

Versehen Sie die Einsendegefäße gut lesbar mit dem Namen und Geburtsdatum des Patienten. Verwenden Sie möglichst einen wasserfesten Stift. Wenn es sich um mehrere Proben eines Patienten handelt, ist es wichtig, entsprechende Nummerierungen oder topographische Angaben anzubringen.

Wir haben keinen Zugriff auf die Versichertenkarten der Patienten; daher unbedingt zu jedem Patienten einen Überweisungsschein, vorzugsweise mit zweidimensionalem Barcode und gut lesbarem Druck beilegen, von dem wir die Patienten-Informationen scannen können.

Ausreichende Informationen zur Topografie, klinische Fragestellungen und klinische Angaben sind wichtig für unsere Arbeit. Bitte teilen Sie uns auch diagnostisch bedeutsame Vorerkrankungen mit und versehen Sie die Präparate mit eindeutigen Markierungen.

Eilige Befunde bitte kennzeichnen.

Einsendung von formalinfixiertem Biopsie- oder Operationsmaterial
Fixierung der Präparate in gepufferter 4%iger Formaldehydlösung mit einem Volumenverhältnis Gewebe zu Formaldehydlösung von mindestens 1:5 (besser 1:10).
Das Präparat muss frei in der Fixierlösung schwimmen.

Einsendung von Schnellschnitten
Das Gewebe unfixiert belassen. Um ein Austrocknen zu verhindern, können kleine Gewebsstücke in einem feuchten Tupfer übersandt werden.
Bei längeren Transporten mit Eis (in einem Beutel) kühlen.
Auf dem Einsendeschein genaue Angaben zur Schnellschnittfragestellung und eine definitive Telefonnummer zur Schnellschnittdurchsage angeben.

Informationen für Patienten

Wir arbeiten für Ihre Gesundheit – und bleiben im Hintergrund

Ihr behandelnder Arzt schickt bei Ihnen entnommene Gewebeproben mit einem Untersuchungsauftrag in unserer Labor. Die Kosten für die feingewebliche Untersuchung werden entweder über die kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse abgerechnet, oder Ihnen, im Falle einer privaten Krankenversicherung, gesondert in Rechnung gestellt.

Ihre Befunde sind Teil der ärztlichen Korrespondenz. Das bedeutet, dass Ihr behandelnder Arzt Sie über Ihren Befund aufklärt und informiert und Ihnen im Regelfall auch Befundkopien aushändigt. Da wir den klinischen Sachverhalt nicht überblicken können, ist es uns naturgemäß nicht möglich, Auskunft zur weiteren Diagnostik oder Therapieempfehlungen zu geben.